
"Ein Kind ist sichtbar gewordene Liebe"

Wir freuen uns, dass ihr die Schwangerschaft und die Zeit mit eurem Kind ganz bewusst erleben wollt.
Es ist eine ganz besondere Zeit und wir als Hebammen stehen euch kompetent und liebevoll mit einer individuellen und ganzheitlichen Betreuung zur Seite.
Bereits mit der Feststellung deiner Schwangerschaft beginnt die Betreuung durch eine Hebamme. Melde dich zu diesem Zeitpunkt bei uns, damit wir alles besprechen können.
Wir bieten dir die Schwangerenvorsorge, auch parallel zu den Untersuchungen deines Arztes / deiner Ärztin an. Dazu gehören alle im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen, Blutuntersuchungen, Abstriche, CTG (Cardiotocography), mit Ausnahme der Ultraschalluntersuchungen.
Außerdem unterstützen wir dich auch bei Beschwerden und wenden da vor allem naturheilkundliche Therapien an.
Ab 2021 ist der Ultraschall nicht mehr ohne Indikation zulässig
Alle Schallexpositionen, die über die medizinisch notwendigen Anwendungen hinaus gehen, gelten dann als Ordnungswidrigkeit. Der Grund für das Verbot sei, dass Ultraschallwellen auf das Ungeborene nicht unerhebliche biophysikalische Auswirkungen haben, deren Folgen insbesondere für die Hirnentwicklung trotz eindrucksvoller Datenlage unterschätzt werden. Die Gefahren und Wirkungen auf Zellen und Gewebe wie Zellveränderung, -schädigung, Erwärmung und Bildung von dampfgefüllten Hohlräumen (Kavitation) waren zwar bekannt, wurden jedoch von vielfach von ÄrztInnen nicht angemessen berücksichtigt, heißt es in der gemeinsamen Presseerklärung von Dr. Otwin Linderkamp, em. Prof. für Kinder- und Jugendmedizin der Universität Heidelberg, der 2017 eine Studie zur Sicherheit der pränatalen US-Diagnostik für das Kind durchgeführt hatte, Dr. Sven Hildebrandt, Prof. für Frauenheilkunde und Geburtshilfe an der Hochschule Fulda, und Irene Behrmann und Anna Groß-Alpers von Greenbirth e.V. (www.greenbirth.de/geburts-abc/u/378-ultraschall-grundinformation-2. html). Es sei zuvor bei unverbindlichen Warnungen geblieben – wie dem Aufruf der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM), Ultraschallexpositionen bei Schwangeren „so kurz und so selten wie möglich“ vorzunehmen. Es hätte aber keine Handhabe zur Kontrolle über die Einhaltung der Empfehlung gegeben. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit folgt der Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) und stellt Verbraucherschutz über wirtschaftliche Interessen von US-AnwenderInnen. Innerhalb ärztlicher Schwangerenbegleitung werden weiter drei „Basisultraschalluntersuchungen“ angeboten.